Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Stand: 01.07.1999
Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich
aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen
Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der
Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende
Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden
nur anerkannt, wenn Mima Datentechnik diese ausdrücklich schriftlich
bestätigt.
Angebote
Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Unsere Angestellten sind nicht
befugt, verbindliche Angebote zu machen.
Preise
Sämtliche mündliche oder schriftliche veröffentliche Preise
sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind
vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung
sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
Gefahrenübergang
Versand / Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware unser Lager
verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Mima Datentechnik
versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde
diesem nicht ausdrücklich widerspricht.
Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlichen
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten Ware ist
eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab,
oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer
im Verzug. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren
Schaden nachzuweisen.
Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Mima Datentechnik berechtigt, Zinsen in
Höhe von bis zu 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch
Mima Datentechnik geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Mima Datentechnik
berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,00 EUR zu verlangen,
sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros
anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder
Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch Mima Datentechnik anerkannt wurden.
Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
ein, oder erfährt Mima Datentechnik von unzureichender Liquidität
des Kunden, so behält sich Mima Datentechnik vor, eine entsprechende
Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält
sich Mima Datentechnik den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende
Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
Eigentumsvorbehalt
Mima Datentechnik behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen von Mima Datentechnik gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung,
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch
dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in
eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt
ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
Mima Datentechnik hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware
unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert,
so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in voller Höhe an Mima Datentechnik ab. Wird Vorbehaltsware
vom Kunden - nach Verarbeitung / Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware veräußert, so tritt schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Mima Datentechnikübernimmt
die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Mima Datentechnik, die Forderungen
selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich
Mima Datentechnik, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Mima Datentechnik kann verlangen, daß der Kunde ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
nimmt der Kunde für Mima Datentechnik vor, ohne das Mima Datentechnikdaraus
Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Mima Datentechnik gehörenden
Waren, steht Mima Datentechnik der dabei entstehende Miteigentumsanteil an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung / Verbindung / Vermischung
zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich
die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde Mima Datentechnik
im Verhältnis der Wertes der verarbeiteten / verbunden / vermischten
Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich
für Mima Datentechnik aufbewahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung
des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung
von Mima Datentechnik begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie
die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung
des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % überschreitet,
ist Mima Datentechnik auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Mängelrügen / Gewährleistung
Auf alle durch Mima Datentechnik gelieferten Waren gewährleistet Mima
Datentechnik im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, daß bei Gefahrenübergang
die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Alle
Lieferungen der Firma Mima Datentechnik sind bei Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit
zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler
sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich
zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung,
längstens 1/2 Jahr nach Kaufdatum zu rügen. Transportschäden
sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. Mima Datentechnik
behält sich vor, Nachbesserungen, sofern erforderlich,vorzunehmen. Wirkt
der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch
den Verkäufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Falls Nachbesserungsversuche
erfolglos bleiben, ist Mima Datentechnik berechtigt, Austauschware oder Gutschriften
zu erteilen. Zur ordnungsmäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigen
wir eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern
und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten
führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und
Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Aachen. Gerichtsstand ist Aachen.
Schlußbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten,
die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
